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Ausgabe 2/2024
Amt Trave-Land
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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land

Haushaltssatzung des Schulverbandes Schlamersdorf für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 19. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen

einem Jahresüberschuss von

einem Fehlbetrag von

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf der Grundlage des § 56 des Schleswig- Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 13 der Schulverbandssatzung auf 450.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der Umlageberechnung im Vorbericht zum Haushaltsplan.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

Schlamersdorf, 10. Januar 2024

gez. Philipp Frank
Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl- Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Segeberg, 10. Januar 2024

Amt Trave-Land

Der Amtsvorsteher

gez. Bernd Sulimma