Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 19. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 630.900 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen | 622.800 EUR |
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| einem Jahresüberschuss von | 8.100 EUR |
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| einem Fehlbetrag von | ----- EUR |
| 2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 567.600 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 507.300 EUR |
| 3. | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 53.500 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | ------ EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | ------ EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 30.000 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4,77 Stellen |
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf der Grundlage des § 56 des Schleswig- Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 13 der Schulverbandssatzung auf 450.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der Umlageberechnung im Vorbericht zum Haushaltsplan.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Schlamersdorf, 10. Januar 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl- Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, 10. Januar 2024
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Bernd Sulimma