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Ausgabe 2/2026
Gemeinde Groß Rönnau
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Bekanntmachung der Gemeinde Groß Rönnau

Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet 1 a: „Kies- und Betonwerk Schoer, südlich Kreisstraße 54“ und Gebiet 1 b: „Lagerung und Aufbereitung mineralischer Abfälle Schoer“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Rönnau hat in ihrer Sitzung am 18.12.2025 beschlossen, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet 1 a: „Kies- und Betonwerk Schoer, südlich Kreisstraße 54“ und Gebiet 1 b: „Lagerung und Aufbereitung mineralischer Abfälle Schoer“ aufzustellen.

Planungsziel ist es die Befristung der im Änderungsbereich zulässigen Nutzungen an die geltende Kiesabbaugenehmigung anzupassen.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Groß Rönnau, 16.01.2026

Gemeinde Groß Rönnau
Die Bürgermeisterin
gez. Sybille Hamann
Karte: Lage des Plangebietes

Bekanntmachung der Gemeinde Groß Rönnau

Veröffentlichung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet 1 a: „Kies- und Betonwerk Schoer, südlich Kreisstraße 54“ und Gebiet 1 b: „Lagerung und Aufbereitung mineralischer Abfälle Schoer“

Der von der Gemeindevertretung Groß Rönnau in der Sitzung am 18.12.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet 1 a: „Kies- und Betonwerk Schoer, südlich Kreisstraße 54“ und Gebiet 1 b: „Lagerung und Aufbereitung mineralischer Abfälle Schoer“ mit der Begründung werden in der Zeit vom

02.02.2026 bis zum 06.03.2026

im Internet unter www.amt-trave-land.de/gemeinden/gross-roennau/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen und zusätzlich mit den nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen und Stellungnahme abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an nicole.grulich@amt-trave-land.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Rönnau unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Gemeinde Groß Rönnau
Die Bürgermeisterin
gez. Sybille Hamann