Bekanntmachung
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat aufgrund der Bestimmungen des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 129) beim Amt Trave-Land, den amtsangehörigen Gemeinden und den verwalteten Verbänden für die Haushaltsjahre 2016 bis 2023 eine Ordnungsprüfung vorgenommen.
Das Vorliegen des Prüfungsberichtes wird hiermit gemäß § 7 Abs. 5 KPG bekanntgemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Bericht während der Sprechzeiten des Amtes Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 26, öffentlich ausliegt.
Bad Segeberg, 15. September 2025