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Ausgabe 20/2025
Gemeinde Glasau
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a"

Bekanntmachung der Gemeinde Glasau

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a"

Die Gemeindevertretung Glasau hat in der Sitzung am 20.03.2025 den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet „Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können den in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 8 mit Begründung und zusammenfassender Erklärung in der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 10, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich sind diese Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-trave-land.de/gemeinden/glasau/bauleitplanung/bebauungsplaene/ einsehbar und über das zentrale Internetportal des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke u.ä.) können ebenfalls während der Dienststunden eingesehen werden.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Glasau, 15.09.2025

Gemeinde Glasau
Der Bürgermeister
gez. Thomas Gerber