Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) sowie der Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung vom 13. Juli 2023 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Fahrenkrug tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr erlassen:
§ 2 Abs. 8 wird geändert und erhält folgende Fassung:
Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) eine Aufwandsentschädigung bzw. eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes dieser Verordnung.
Die Stellvertretung erhält anstelle der Entschädigung nach Satz 1 für die Dauer der besonderen Tätigkeit bei Verhinderung der Gemeindewehrführung eine Aufwandsentschädigung, die für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel der Entschädigung der Wehrführung beträgt.
Die Gerätewartin oder der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe des jeweiligen Höchstsatzes der Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren.
Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für Feuerwehren eine monatliche Reinigungspauschale in Höhe von 50 % der in § 3 Abs. 2 EntschVOfF genannten Pauschalen.
Diese 2. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01. April 2023 in Kraft.
Fahrenkrug, 15. Juni 2023