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Ausgabe 22/2024
Gemeinde Geschendorf
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Amtliche Bekanntmachungen

Innerhalb der Zeit

vom 21. Oktober 2024 bis ca. 16. Mai 2025

führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde

Geschendorf

eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.

Im Vorwege dazu findet voraussichtlich in der Woche vom 14. bis 18. Oktober eine Vorbesichtigung des Gemeindegebietes durch den Amtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes statt.

Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Jochen Ohlrogge, Vorsitzender des Schätzungsausschusses