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Ausgabe 22/2024
Gemeinde Geschendorf
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4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung

der in der Gemeinde Geschendorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – Entsch-VO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) sowie der Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung vom 5.9.2024 folgende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Geschendorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr erlassen:

§ 1

Änderungen

§ 2 Abs. 2 der Satzung wird geändert und erhält folgende Fassung:

Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse und für Sitzungen der Fraktionen und Teilfraktionen, die der Vorbereitung einer Sitzung der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses der Gemeindevertretung dienen.

Das Sitzungsgeld wird gewährt in Höhe von 23,00 EUR. Die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung und an Sitzungen der Fraktionen und Teilfraktionen, die der Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 23,00 EUR.

An die Vorsitzenden der satzungsgemäßen Ausschüsse wird zusätzlich zum Sitzungsgeld eine monatliche pauschale Entschädigung in Höhe von 50,-- € gezahlt.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese 4. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Geschendorf, 13. September 2024

Gemeinde Geschendorf

Der Bürgermeister
gez. Stefan Tiegs