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Ausgabe 23/2023
Gemeinde Groß Rönnau
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Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Negernbötel, Kreis Segeberg

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. 1 S. 546), in der jeweils geltenden Fassung, wird das o. a. Flurbereinigungsverfahren mit folgender Feststellung abgeschlossen:

Die vollständige Bekanntmachung siehe unter Amtliche Bekanntmachung Amt Trave-Land.