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Ausgabe 24/2023
Gemeinde Glasau
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Gemeinde Glasau beschäftigt sich zurzeit mit der Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a"

Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Bebauung im Übergangsbereich zwischen Ortsrand und freier Landschaft im Rahmen eines dörflichen und allgemeinen Wohngebietes zu schaffen.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan:

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.12.2023 bis zum 12.01.2024 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und sich über die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Während dieses Zeitraumes können alle an der Planung Interessierten den Vorentwurf im Internet unter der Adresse

www.amt-trave-land.de/gemeinden/glasau/bauleitplanung/flaechennutzungsplaeneeinsehen

sowie Stellungnahmen zur Niederschrift oder schriftlich abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an nicole.grulich@amt-trave-land.de abgegeben werden.

Zusätzlich kann der Vorentwurf auch in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden eingesehen werden.

Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) sind Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren könnten, angemessen zu beteiligen. Ausdrücklich können auch Kinder und Jugendliche von der Einsichtnahme der Vorentwürfe Gebrauch machen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das auch im Internet eingestellt ist und in der Amtsverwaltung Trave-Land ausliegt.

Gemeinde Glasau
Der Bürgermeister
gez. Thomas Gerber