Die Gemeindevertretung der Gemeinde Geschendorf hat in ihrer Sitzung am 23.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „Grundstücke nördlich und südlich der Dorfstraße Nr. 49 bis 55 sowie Nr. 16 bis 44b, Grundstücke im Winkel Nr. 1 - 7 sowie Nr. 2, Grundstücke nördlich und südlich der Twiete Nr. 1a bis 5a sowie Nr. 2 bis 6 und Grundstücke östlich und westlich der Lindenstraße Nr. 1 bis 25 sowie Nr. 2 bis 24a“ aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Geschendorf gleichzeitig beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 9 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.
Geschendorf, den 28.11.2023