Der von der Gemeindevertretung Geschendorf in der Sitzung am 16.03.2023 gebilligte und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „Westlich der Dorfstraße Nr. 48 sowie für die Grundstücke Dorfstraße Nr. 48 bis Nr. 74 und Dorfstraße Nr. 57 bis 85" sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 18.12.2023 bis zum 26.01.2024 in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden erneut öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 8 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen während der Dienststunden einsehen sowie Stellungnahmen zur Niederschrift oder schriftlich abgeben.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an timo.zepernick@amt-trave-land.de abgegeben werden.
Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet auch unter der Adresse https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/geschendorf/bauleitplanung/bebauungsplaene/ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Geschendorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 8 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: