Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Grundstücke nördlich und südlich der Dorfstraße Nr. 1 bis 53 sowie Nr. 2 bis 14, Grundstücke Bollbrügge Nr. 1 - 16 sowie Grundstücke westlich und östlich der Straße Wohldredder Nr. 1 bis 9 und Nr. 2 bis 8 und unbebaute Fläche nördlich des Grundstückes Wohldredder Nr. 6 und östlich der Straße Wohldredder“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Geschendorf hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet „Grundstücke nördlich und südlich der Dorfstraße Nr. 1 bis 53 sowie Nr. 2 bis 14, Grundstücke Bollbrügge Nr. 1 - 16 sowie Grundstücke westlich und östlich der Straße Wohldredder Nr. 1 bis 9 und Nr. 2 bis 8 und unbebaute Fläche nördlich des Grundstückes Wohldredder Nr. 6 und östlich der Straße Wohldredder“ aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die vorherige Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird durch diese ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Geschendorf gleichzeitig beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 10 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.
Geschendorf, den 24.11.2025