Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetzes - LWVG), § 25 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I vom 01.01.2015 und der §§ 1, 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein - alle in der jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I am 05.12.2023 eine V. Nachtragssatzung zur Wassergebührensatzung vom 16.12.2015 erlassen:
§ 3 Absatz 1 und 2 (Gebührensatz) werden wie folgt geändert und erhalten folgende Fassung:
| (1) | Die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt netto 1,28 € und brutto 1,37 € je cbm entnommenes Wasser. |
| Hat ein Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die Wassermenge von dem Verband unter Zugrundelegung des Verbrauchs des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des bzw. der Gebührenpflichtigen geschätzt. |
| (2) | Die Grundgebühr beträgt je angeschlossene selbständige Wohneinheit und je angeschlossene Betriebseinheit monatlich netto 4,67 € und brutto 5,00 €. |
Diese V. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Bad Segeberg, den 05.12.2023