Aufgrund der §§ 4, 27 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasau am 11.12.2023 folgende I. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung vom 13.11.2018 erlassen:
§ 13 (Grundgebühr) Absatz 2 wird geändert und erhält folgende Fassung:
(2) Die Grundgebühr wird nach der Zahl der auf dem Grundstück angeschlossenen selbstständigen Wohn- und Betriebseinheiten berechnet. Sie beträgt für jede Einheit 8,00 Euro monatlich.
§ 14 (Schmutzwassergebühr) Absatz 2 wird geändert und erhält folgende Fassung:
(2) Sie beträgt 1,97 Euro je m³ Schmutzwasser.
Die I. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft
Glasau, den 11.12.2023