Aufgrund der §§ 4, 27 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Holstein und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasau am 11.12.2023 folgende I. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung vom 13.11.2018 erlassen:
§ 14 (Gebührensatz) Absatz 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:
(1) Die Zusatzgebühr beträgt 1,00 Euro je m² gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.
Die I. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Glasau, den 11.12.2023