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Ausgabe 26/2023
Gemeinde Glasau
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I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Glasau über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund der §§ 4, 27 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Holstein und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasau am 11.12.2023 folgende I. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung vom 13.11.2018 erlassen:

Artikel 1

(Änderung)

§ 14 (Gebührensatz) Absatz 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:

(1) Die Zusatzgebühr beträgt 1,00 Euro je m² gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.

Artikel 2

(In-Kraft-Treten)

Die I. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Glasau, den 11.12.2023

Gez. Thomas Gerber
Gemeinde Glasau
Der Bürgermeister