Aufgrund des § 24 Abs. 2 der ersten Sprengstoffverordnung zum Sprengstoffgesetz gilt für die Gemeinde Blunk folgende Anordnung:
Am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 dürfen Raketen der Kategorie II nur in einem Schutzabstand von 200 m (Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung abgefeuert werden.
Andere pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II dürfen nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden.
In der Gemeinde Blunk befinden sich 3 Häuser mit Reetdach
an der Ecke Dorfstraße/ Lindenstraße (Gemeindehaus),
an der Ecke Segeberger Straße / Mühlenstraße und
an der Ecke Segeberger Straße / Bahnhofstraße
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich verwiesen.
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet.
Bad Segeberg, 12. Dezember 2023