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Ausgabe 26/2024
Gemeinde Nehms
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Amtliche Bekanntmachungen - Bekanntmachung der Gemeinde Nehms

Die Gemeinde Nehms hat in ihrer Sitzung am 02.12.2024 den Erlass der nachfolgenden Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch der Gemeinde Nehms

Auf Grund des § 25 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 4 (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Nehms vom 02.12.2024 folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen:

§ 1

Anordnung des Vorkaufrechts

Der Gemeinde Nehms steht in dem in § 2 näher bezeichneten Gebiet, in dem sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht unter den Voraussetzungen des § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch zu.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf folgendes Grundstück: Gemarkung Muggesfelde, Flur 8, Flurstücke 19/2, 32/10 und 28/7

(2) Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist der beigefügte Lageplan maßgebend. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach der bewirkten Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung kann während der üblichen Dienstzeiten im Amt Trave-Land, Zimmer 10, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, eingesehen werden. Jedermann kann diese Satzung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Nehms, den 02.12.2024

Gemeinde Nehms
Der Bürgermeister
Gez. Jan Lawerentz