Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 in der zurzeit geltenden Fassung werden nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Klein Rönnau vom 28.11.2024 nachstehende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
| Name der Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Seekoppelring | Klein Rönnau | 5 | 222 |
| Seekoppelring | Klein Rönnau | 5 | 322 |
Die bezeichneten Flächen sind in dem dieser Widmungsverfügung beigefügten Lageplan dargestellt.
Die Einstufung der vorgenannten Straßen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße (Ortsstraße).
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg erhoben werden.
Gemeinde Klein Rönnau, 28.11.2024