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Ausgabe 26/2024
Gemeinde Klein Rönnau
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Amtliche Bekanntmachungen - Widmungsverfügung

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 in der zurzeit geltenden Fassung werden nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Klein Rönnau vom 28.11.2024 nachstehende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Die bezeichneten Flächen sind in dem dieser Widmungsverfügung beigefügten Lageplan dargestellt.

Die Einstufung der vorgenannten Straßen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße (Ortsstraße).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg erhoben werden.

Gemeinde Klein Rönnau, 28.11.2024

Der Bürgermeister
gez. Dankert