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Ausgabe 26/2025
Gemeinde Fahrenkrug
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III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Fahrenkrug

über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Wasserversorgung (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 - 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Holstein und der Satzung der Gemeinde Fahrenkrug über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Fahrenkrug am 27.11.2025 folgende III. Nachtragssatzung zur Wassergebührensatzung vom 18.12.2019 erlassen:

Artikel 1

(Änderungen)

§ 3 (Grundgebühr) wird geändert und erhält folgende Fassung:

Die Grundgebühr wird nach der Zahl der selbstständigen angeschlossenen Wohn- und Betriebseinheiten abgerechnet. Die Grundgebühr beträgt je selbstständige Wohn- oder Betriebseinheit 5,00 € monatlich.

§ 4 (Verbrauchsgebühr) Absatz 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:

(1) Die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme. Berechnungseinheit für die Gebühr ist ein m³ (Kubikmeter) Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt 0,86 € je m³ entnommenes Wasser.

Artikel 2

(In-Kraft-Treten)

Diese III. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Fahrenkrug, 05.12.2024

gez. Rainer G. Martin
Der Bürgermeister
Gemeinde Fahrenkrug