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Ausgabe 26/2025
Gemeinde Bühnsdorf
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Gemeinde Bühnsdorf beschäftigt sich zurzeit mit der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Östlich der Ortslage Bühnsdorf, südlich der Ortslage Stubben sowie nördlich und südlich der Reinfelder Straße L 84 – Windenergiegebiet“

Planungsziel ist die Ausweisung eines Windenergiegebietes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zur Energiegewinnung zu schaffen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan:

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.12.2025 bis zum 30.01.2026 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und sich über die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Während dieses Zeitraumes können alle an der Planung Interessierten den Vorentwurf im Internet unter der Adresse www.amt-traveland. de/gemeinden/buehnsdorf/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/ einsehen sowie Stellungnahmen zur Niederschrift oder schriftlich abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an nicole.grulich@amt-trave-land.de abgegeben werden.

Zusätzlich kann der Vorentwurf auch in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden eingesehen werden.

Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) sind Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren könnten, angemessen zu beteiligen. Ausdrücklich können auch Kinder und Jugendliche von der Einsichtnahme der Vorentwürfe Gebrauch machen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das auch im Internet eingestellt ist und in der Amtsverwaltung Trave-Land ausliegt.

Gemeinde Bühnsdorf
Der stellv. Bürgermeister
gez. Torsten Maaß