Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und § 45 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Fahrenkrug am 19.03.2024 folgende I. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 31.12.2010 erlassen:
Die Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Fahrenkrug wird um folgende Straße erweitert:
Holsteinstraße
Diese I. Nachtragssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Fahrenkrug, den 15.12.2025