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Ausgabe 27/2026
Gemeinde Fahrenkrug
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I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Fahrenkrug

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und § 45 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Fahrenkrug am 19.03.2024 folgende I. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 31.12.2010 erlassen:

§ 1

(Ergänzungen)

Die Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Fahrenkrug wird um folgende Straße erweitert:

Holsteinstraße

§ 2

(Inkrafttreten)

Diese I. Nachtragssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Fahrenkrug, den 15.12.2025

gez. Reiner G. Martin
Gemeinde Fahrenkrug
Der Bürgermeister