Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
|
|
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
|
| erhöht um | vermindert um | gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
| 2. | im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 489.200 EUR |
| 325.000 EUR | 814.200 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 572.000 EUR |
| 542.800 EUR | 1.114.800 EUR |
Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2025 bleiben unverändert.
Klein Rönnau, den 17.12.2025
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung und der Nachtragsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, den 17.12.2025