Titel Logo
Uns Dörper
Ausgabe 27/2026
Gemeinde Klein Rönnau
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land



I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Klein Rönnau für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

2.

im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

§ 2

Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2025 bleiben unverändert.

Klein Rönnau, den 17.12.2025

gez. Andreas Dankert
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung und der Nachtragsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Segeberg, den 17.12.2025

Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Bernd Sulimma