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Ausgabe 3/2025
Amt Trave-Land
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Haushaltssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 7 ff. und § 6 Absatz 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) und des § 21 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.11.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt:

1.

im Erfolgsplan (Ergebnisplan)

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

einem Jahresgewinn von

einem Jahresverlust von

2.

im Vermögensplan (Finanzplan)

Einnahmen

Ausgaben

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird

festgesetzt auf

§ 4

Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen wird festgesetzt auf

Der Wirtschaftsplan 2025 wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.11.2024 festgesetzt. Der Wirtschaftsplan wurde am 02.12.2024 der wasserbehördlichen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.

Bad Segeberg, den 02.12.2024

gez. Karin David
Die Verbandsvorsteherin
Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I

Hinweis: Jedes Verbandsmitglied kann zu den Geschäftszeiten des Amtes Trave-Land Einsicht in die Haushaltssatzung, den Wirtschaftsplan und dessen Anlagen nehmen.