Aufgrund der §§ 7 ff. und § 6 Absatz 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) und des § 21 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.11.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt:
| 1. | im Erfolgsplan (Ergebnisplan) | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 516.800 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 422.100 EUR |
| einem Jahresgewinn von | 94.700 EUR |
| einem Jahresverlust von | ---- EUR |
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| 2. | im Vermögensplan (Finanzplan) | |
| Einnahmen | 598.000 EUR |
| Ausgaben | 598.000 EUR |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf | - EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | - EUR |
| Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen wird festgesetzt auf | 1,64 Stellen |
Der Wirtschaftsplan 2025 wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.11.2024 festgesetzt. Der Wirtschaftsplan wurde am 02.12.2024 der wasserbehördlichen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.
Bad Segeberg, den 02.12.2024
Hinweis: Jedes Verbandsmitglied kann zu den Geschäftszeiten des Amtes Trave-Land Einsicht in die Haushaltssatzung, den Wirtschaftsplan und dessen Anlagen nehmen.