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Ausgabe 3/2025
Amt Trave-Land
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Haushaltssatzung des Bearbeitungsgebietsverbandes Obere Trave für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 65 des Wasserverbandsgesetzes wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 05.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

und

2.

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

§ 3

Der Verbandsbeitrag wird für das Haushaltsjahr 2025 auf

bzw. bei 40.535 ha auf 0,14 € je Beitragseinheit (ha) festgesetzt.

Der Verbandsbeitrag wird zum Jahresende genau abgerechnet.

§ 4

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 € zu leisten.

Bad Segeberg, den 06.01.2025

Detlef Rohweder
Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegt ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave - Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 1, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).

Bad Segeberg, den 07.01.2025

Amt Trave-Land -Der Amtsvorsteher-