Die Gemeindevertretung der Gemeinde Geschendorf hat in ihrer Sitzung am 23.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „Grundstücke nördlich und südlich der Dorfstraße Nr. 49 bis 55 sowie Nr. 16 bis 44b, Grundstücke im Winkel Nr. 1 - 7 sowie Nr. 2, Grundstücke nördlich und südlich der Twiete Nr. 1a bis 5a sowie Nr. 2 bis 6 und Grundstücke östlich und westlich der Lindenstraße Nr. 1 bis 25 sowie Nr. 2 bis 24a“ aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die vorherige Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird durch diese ersetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Geschendorf gleichzeitig beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 9 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.
Geschendorf, den 05.02.2024