Aufgrund der §§ 7 ff. und § 6 Absatz 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) und des § 21 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 05.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt:
| 1. | im Erfolgsplan (Ergebnisplan) | ||
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 467.300 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 427.000 EUR |
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| einem Jahresgewinn von | 40.300 EUR |
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| einem Jahresverlust von | ---- EUR |
| 2. | im Vermögensplan (Finanzplan) | ||
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| Einnahmen | 904.400 EUR |
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| Ausgaben | 904.400 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf | 700.000 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | - EUR |
| Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen wird festgesetzt auf | 1,64 Stellen |
Der Wirtschaftsplan 2024 wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 05.12.2023 festgesetzt. Der Wirtschaftsplan wurde am 09.01.2024 der wasserbehördlichen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.
Bad Segeberg, den 22.12.2023
Hinweis: Jedes Verbandsmitglied kann bei Saskia Klobke zu den Geschäftszeiten des Amtes Trave-Land Einsicht in die Haushaltssatzung, den Wirtschaftsplan und dessen Anlagen nehmen.