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Ausgabe 4/2024
Amt Trave-Land
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Haushaltssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 7 ff. und § 6 Absatz 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) und des § 21 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 05.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt:

1.

im Erfolgsplan (Ergebnisplan)

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

467.300 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

427.000 EUR

einem Jahresgewinn von

40.300 EUR

einem Jahresverlust von

---- EUR

2.

im Vermögensplan (Finanzplan)

Einnahmen

904.400 EUR

Ausgaben

904.400 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

- EUR

§ 4

Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen wird festgesetzt auf

Der Wirtschaftsplan 2024 wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 05.12.2023 festgesetzt. Der Wirtschaftsplan wurde am 09.01.2024 der wasserbehördlichen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.

Bad Segeberg, den 22.12.2023

gez. Karin David
Die Verbandsvorsteherin
Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I

Hinweis: Jedes Verbandsmitglied kann bei Saskia Klobke zu den Geschäftszeiten des Amtes Trave-Land Einsicht in die Haushaltssatzung, den Wirtschaftsplan und dessen Anlagen nehmen.