Herr Dr. Markus Rechlin hat gemäß § 43 Absatz 1 Nr. 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Bahrenhof verzichtet. Wenn eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter ihren/seinen Sitz in der Gemeindevertretung verliert, so rückt gemäß § 44 Absatz 1 GKWG der nächste Bewerber oder die nächste Bewerberin auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist.
Gemäß § 44 Abs. 1 GKWG ist auf der Liste der KWG Bahrenhof, Herr Mark Luther, 23845 Bahrenhof, als nachrückender Vertreter festgestellt worden.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 GKWG einlegen. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Feststellung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir als Gemeindewahlleiter über das Amt Trave-Land zu erheben.
Bad Segeberg, 28.01.2025