Wir mögen Hunde und freuen uns für jeden, der sein Leben mit einem vierbeinigen Begleiter bereichert. Mit dem Halten eines oder mehrerer Hunde sind allerdings auch Verpflichtungen verbunden. Dazu gehört u. a. das Entfernen von Hundekot auf Gehwegen und an anderen öffentlichen Stellen. Leider haben wir in der Vergangenheit vermehrt feststellen müssen, dass das nicht immer geschieht. Die Gemeinde Geschendorf stellt kostenlos Hundekotbeutel an unterschiedlichen Stellen zur Verfügung und wir möchten alle Hundehalterinnen und -halter bitten, den Hundekot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen und die Hundekotbeutel ordnungsgemäß zu entsorgen.
Insbesondere für spielende Kinder stellt Hundekot ein potenzielles Infektionsrisiko dar, das man auf jeden Fall vermeiden sollte. Die Beseitigung von Hundekot ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen von Rücksichtnahme und Verantwortung. Mit einfachen Maßnahmen wie dem Mitführen von Kotbeuteln und der ordnungsgemäßen Entsorgung tragen Hundehalterinnen und -halter zu einem harmonischen Miteinander und einer sauberen Umwelt bei. Letztlich profitieren davon alle – Mensch, Tier und Natur.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass das Halten von Hunden in der Gemeinde Geschendorf besteuert wird. Einzelheiten hierzu regelt die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer, die auf der Internetseite der Gemeinde Geschendorf unter www.amt-trave-land.de/gemeinden/geschendorf/satzungen eingesehen werden kann. Bei einer Überprüfung haben wir festgestellt, dass nicht alle Hundehalterinnen und -halter ihre Vierbeiner angemeldet haben. Bevor die Gemeinde hier aktiv wird, möchten wir allen die Gelegenheit geben, bisher nicht angemeldete Hunde nachträglich anzumelden. Die Anmeldung ist unter Angabe der Anzahl der Hunde zu richten an: Gemeinde Geschendorf, Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, oder an geschendorf@amt-trave-land.de