Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 29. November 2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 5.649.200 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen | 5.540.800 EUR |
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| einem Jahresüberschuss von | 108.400 EUR |
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| einem Fehlbetrag von | 0 EUR |
| 2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.484.300 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.305.400 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.057.000 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.291.500 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.000.000 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 500.000 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 49,61 Stellen |
Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird auf 15,00 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am 08. Februar 2024.
Bad Segeberg, 19. Februar 2024 | gez. Bernd Sulimma (Amtsvorsteher) |
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, 19. Februar 2024 | Amt Trave-Land |
| | Der Amtsvorsteher |