Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 14 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 03. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 642.500 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 649.600 EUR |
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| einem Jahresüberschuss von | 0 EUR |
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| einem Jahresfehlbetrag von | 7.100 EUR |
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| einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz |
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| 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 7.100 EUR |
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| einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0 EUR |
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| 2. | im Finanzplan mit | |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 581.100 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 538.900 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 50.000 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.000 EUR |
| festgesetzt. | ||
§ 2 | ||
| Es werden festgesetzt: | ||
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 30.000 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 6,16 Stellen. |
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird auf der Grundlage des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 13 der Schulverbandssatzung auf 450.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der Umlageberechnung im Vorbericht zum Haushaltsplan.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Seedorf, den 03. Februar 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, den 03. Februar 2025