Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde Fahrenkrug gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsituation sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen.
Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Fassung eines Lärmaktionsplanes einschließlich der eingearbeiteten Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurde am 24.09.2024 von der Gemeindevertretung abschließend beschlossen.
Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 11, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend wird der Lärmaktionsplan im Internet zur Einsichtnahme unter nachfolgendem Link bereitgestellt:
www.amt-trave-land.de/gemeinden/fahrenkrug/laermaktionsplan/
Fahrenkrug, 17.02.2025