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Ausgabe 5/2026
Amt Trave-Land
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Haushaltssatzung des Schulverbandes Schlamersdorf für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 14 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 15. Januar 2026 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

einem Jahresüberschuss von

einem Jahresfehlbetrag von

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 wird auf der Grundlage des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 13 der Schulverbandssatzung auf 450.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der Umlageberechnung im Vorbericht zum Haushaltsplan.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

Seedorf, den 27. Februar 2026

gez. Eric Hake
Der Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Segeberg, den 28. Februar 2026

gez. Bernd Sulimma
Der Amtsvorsteher
Amt Trave-Land