Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 14 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 15. Januar 2026 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 648.500 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.400 EUR |
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| einem Jahresüberschuss von | 0 EUR |
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| einem Jahresfehlbetrag von | 67.900 EUR |
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| einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 52.677,12 EUR |
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| einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 15.222,88 EUR |
| 2. | im Finanzplan mit | |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 587.100 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 610.700 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 250.000 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 293.500 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 250.000 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 30.000 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 5,35 Stellen. |
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 wird auf der Grundlage des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 13 der Schulverbandssatzung auf 450.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der Umlageberechnung im Vorbericht zum Haushaltsplan.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Seedorf, den 27. Februar 2026
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, den 28. Februar 2026