Das Amtsgericht Bad Segeberg wählt demnächst aus den Vorschlägen der Gemeinden seine und die Schöffen des Landgerichtes Kiel für Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aus. Schöffen sind ehrenamtliche Richter der Strafgerichte, die zusammen mit Berufsrichtern an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen, um an der Urteilsfindung und der Festsetzung des Strafmaßes mitzuwirken. Zu diesem Zweck ist aus der Gemeinde eine geeignete Person für die Wahl zum Schöffen vorzuschlagen.
Um Schöffe werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
mit Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, maximal jedoch 70 Jahre
mindestens 1 Jahr in der Gemeinde wohnhaft
gesundheitliche Eignung
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
kein Vermögensverfall
keine rechtskräftige Verurteilung bzw. anhängiges Verfahren, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben könnte
Für jede der amtsangehörigen Gemeinden ist von der Gemeindevertretung eine Person vorzuschlagen. Es wird also mindestens eine Bewerbung pro Gemeinde benötigt.
Sollten Sie Interesse an der Schöffentätigkeit haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bitte ich bis zum 31.05.2023 um entsprechende Bewerbung. Hierzu finden Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de weiter Auskünfte und Bewerbungsformulare. Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Andresen vom Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 04551 9908-40.
Alle bereits vorliegenden Bewerbungen müssen nicht wiederholt eingereicht werden.