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Ausgabe 6/2025
Amt Trave-Land
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Amtliche Bekanntmachungen - Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land

Haushaltssatzung des Amtes Trave-Land für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 27. November 2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

einem Jahresüberschuss von

einem Jahresfehlbetrag von

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird auf 15,00 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am 10. Dezember 2024.

Bad Segeberg, den 21. Februar 2025

gez. Bernd Sulimma
Der Amtsvorsteher
Amt Trave-Land

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Segeberg, den 21. Februar 2025

gez. Bernd Sulimma
Der Amtsvorsteher
Amt Trave-Land