Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 27. November 2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 5.918.500 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 5.872.700 EUR |
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| einem Jahresüberschuss von | 45.800 EUR |
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| einem Jahresfehlbetrag von | 0 EUR |
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| einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 0 EUR |
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| einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0 EUR |
| 2. | im Finanzplan mit | |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.767.100 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.508.500 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.176.700 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 7.423.200 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.000.000 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 500.000 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 50,8 Stellen. |
Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird auf 15,00 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am 10. Dezember 2024.
Bad Segeberg, den 21. Februar 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, den 21. Februar 2025