Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbe-steuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.030.600 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.197.700 EUR |
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| einem Jahresüberschuss von | 0 EUR |
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| einem Jahresfehlbetrag von | 167.100 EUR |
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| einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 167.100 EUR |
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| einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0 EUR |
| 2. im Finanzplan mit | ||
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.983.100 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.020.900 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 5.531.200 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 5.659.600 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.800.000 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | ............. EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 600.000 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3,06 Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 330 % |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 325 % |
| 2. | Gewerbesteuer
| 320 % | |
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 03. März 2025 erteilt.
Glasau, den 04. März 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, den 04. März 2025