Ausgabe 8/2023
Gemeinde Geschendorf
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Geschendorf für das Gebiet „Westlich der Dorfstraße Nr. 48 sowie für die Grundstücke Dorfstraße Nr. 48 bis Nr. 74 und Dorfstraße Nr. 57 bis 85“
Am Mittwoch, 26.04.2023 um 19.00 Uhr findet eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung in der Gaststätte Lindenhof (Dorfstraße 49) in Geschendorf statt.
Die Gemeinde Geschendorf beschäftigt sich zurzeit mit den o.g. Bauleitplanverfahren.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig informiert und am Verfahren beteiligt werden; Sie erhält nach Vorstellung der Planungsinhalte Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) sind Kinder und Jugendliche bei Verfahren, die ihre Interessen berühren könnten, angemessen zu beteiligen.
Ausdrücklich sind Kinder und Jugendliche herzlich eingeladen, sich über die obenstehende gemeindliche Planung informieren zu lassen und sich dazu zu äußern.
Gemeinde Geschendorf
Der Bürgermeister
gez. Dirk Wacker