Der von der Gemeindevertretung Glasau in der Sitzung am 05.12.2022 gebilligte und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet „OT Sarau, Fläche nördlich der Straße Hökerstieg, südlich der Plöner Straße, östlich der Enge Straße und westlich der Dorfstraße“ sowie der Entwurf der Begründung liegen
in der Zeit vom 24.04.2023 bis 31.05.2023
in der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10 in 23795 Bad Segeberg, Zimmer 10, während der Dienststunden erneut öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 6 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB und § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an marie.marquardt@amt-trave-land.de abgeben werden.
Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „ https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/glasau/bauleitplanung/bebauungsplaene/“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Glasau unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit dieses Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 6 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: