Der von der Gemeindevertretung Glasau in der Sitzung am 16.03.2023 gebilligte und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 24.04.2023 bis zum 12.05.2023 in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden erneut öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 8 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB und § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen während der Dienststunden einsehen sowie Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen, die im Entwurf farbig markiert sind, zur Niederschrift oder schriftlich abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an nicole.grulich@amt-trave-land.de abgegeben werden. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet auch unter der Adresse https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/glasau/bauleitplanung/bebauungsplaene/ eingestellt und über über das zentrale Internetportal des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Glasau unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 8 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: