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Ausgabe 8/2024
Gemeinde Bühnsdorf
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Haushaltssatzung der Gemeinde Bühnsdorf für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

einem Jahresüberschuss von

einem Jahresfehlbetrag von

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

320 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 26. März 2024 erteilt.

Bühnsdorf, den 26. März 2024

gez. Hans-Ulrich Weber (Bürgermeister)

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).

Bad Segeberg, den 27. März 2024

Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher