Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Gemeinde Fahrenkrug gemäß § 47 d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom 19.03.2019 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsituation sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen.
Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 19.12.2023 von der Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt vom 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024 in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Ergänzend können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/fahrenkrug/laermaktionsplan/
Bis zum 31.05.2024 kann jedermann seine Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen..
Fahrenkrug, den 28.03.2024