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Ausgabe 8/2026
Gemeinde Geschendorf
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Bekanntmachung der Gemeinde Geschendorf

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Geschendorf

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Geschendorf für das Gebiet „Grundstücke nördlich und südlich der Dorfstraße Nr. 49 bis 55 sowie Nr. 16 bis 44h, Grundstücke im Winkel Nr. 1 – 7 sowie Nr. 2, Grundstücke nördlich und südlich der Twiete Nr. 1a bis 5a sowie Nr. 2 bis 6 und Grundstücke östlich und westlich der Lindenstraße Nr. 1 bis 25 sowie Nr. 2 bis 24a" nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung Geschendorf in der Sitzung am 19.03.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „Grundstücke nördlich und südlich der Dorfstraße Nr. 49 bis 55 sowie Nr. 16 bis 44h, Grundstücke im Winkel Nr. 1 – 7 sowie Nr. 2, Grundstücke nördlich und südlich der Twiete Nr. 1a bis 5a sowie Nr. 2 bis 6 und Grundstücke östlich und westlich der Lindenstraße Nr. 1 bis 25 sowie Nr. 2 bis 24a" mit der Begründung werden in der Zeit vom

28.04.2026 bis zum 04.06.2026

im Internet unter www.amt-traveland.

de/gemeinden/geschendorf/bauleitplanung/bebauungsplaene/ veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an sandra.reiser@amt-traveland.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Geschendorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Gemeinde Geschendorf
Der Bürgermeister
gez. S. Tiegs

Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 9 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: