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Ausgabe 8/2026
Amt Trave-Land
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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land

Haushaltssatzung des Amtes Trave-Land für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 26. November 2025 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

einem Jahresüberschuss von

 

einem Jahresfehlbetrag von

 

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

 

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird auf 15,00 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am 18. Dezember 2025.

Bad Segeberg, den 24. März 2026

gez. Bernd Sulimma
Der Amtsvorsteher
Amt Trave-Land

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Segeberg, den 24. März 2026

gez. Bernd Sulimma
Der Amtsvorsteher
Amt Trave-Land