Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Geschendorf am 29. Februar 2024 folgende I. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 08.12.2010 erlassen:
§ 3 (Art und Umfang der Reinigungspflicht) Absatz 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der in § 2 Abs. 1 genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs, Laub und die Leerung der Straßenpapierkörbe.
Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen. Bewuchs von Büschen, Hecken, Sträuchern und Bäumen sind so zurückzuschneiden, dass es zu keiner Sichtbehinderung oder Einschränkung der Nutzung des Gehweges innerhalb des öffentlichen Bereiches kommt.
Im Bereich von Straßenlaternen und Verkehrszeichen ist darauf zu achten, dass es, z.B. durch Überhänge von Ästen, zu keiner Beeinträchtigung der Funktion kommt.
Diese I. Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Geschendorf, den 29.02.2024