Bekanntmachung des Amtes KLG Eiderfür die Gemeinde Hemme
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in den Sitzungen am 02.11.2022 beschlossenen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hemme für das Gebiet "Dorfstraße 55 - Feuerwehrgerätehaus" mit Bescheid vom 20.12.2022, Az.: IV 525-512.111-51.047 (8. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 8. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-eider.de“. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Hennstedt, den 20.12.2022
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Hans Maaßen
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider – Nr. 1 - am 13.01.2023 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachung.