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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hemme

Bekanntmachung des Amtes KLG Eiderfür die Gemeinde Hemme

Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hemme

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in den Sitzungen am 02.11.2022 beschlossenen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hemme für das Gebiet "Dorfstraße 55 - Feuerwehrgerätehaus" mit Bescheid vom 20.12.2022, Az.: IV 525-512.111-51.047 (8. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 8. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-eider.de“. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Hennstedt, den 20.12.2022

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider

Der Amtsdirektor

Im Auftrag

gez. Hans Maaßen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider – Nr. 1 - am 13.01.2023 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachung.