Titel Logo
Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Grundsteuerfestsetzung oeffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer, Hundesteuer, Abwasserabgabe sowie der Friedhofsgebühren für das Kalenderjahr 2023 der amtsangehörigen Gemeinden

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), sowie § 12 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 10. Januar 2005 (GVOBl. 2005, S. 27) in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen wird die Grundsteuer, die Hundesteuer, die Friedhofsgebühr sowie die Abwasserabgabe für diejenigen Abgabenpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2023 der Höhe nach die gleiche Abgabe wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Abgaben für das Jahr 2023 sind in gleicher Höhe und zu den angegebenen Fälligkeitsterminen entsprechend dem zuletzt bekannt gegebenen Jahresbescheid zu entrichten. Eintretende Änderungen in der Abgabenhöhe oder in den Berechnungsgrundlagen werden den einzelnen Abgabenschuldnern oder deren Vertretern jeweils durch Änderungsbescheide mitgeteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt KLG Eider, - Der Amtsdirektor -, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt einzulegen.

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. er entbindet nicht von der Verpflichtung zur termingerechten Zahlung.

Amt KLG Eider

Der Amtsdirektor

Im Auftrag

Mira Eggers und Veronika Englert