Der Gemeindevertreter Björn Rathje hat sein Mandat als Gemeindevertreter mit sofortiger Wirkung zum 24.11.2024 niedergelegt.
Als neues Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Delve stelle ich hiermit gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom 19. März 1997 (GVOBl. S. 151) in der zurzeit gültigen Fassung
Klaus Jeronimus, Rentner,
wohnhaft in 25788 Delve,
lfd. Nr. 10 des Listenvorschlages der Wählergemeinschaft Delve (WGD) vom 26. Januar 2023 für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 fest.
Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Delve kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, zu erheben.
Hennstedt, 20.12.2024