Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hemme in der Sitzung am 27.11.2024 gebilligten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Grundstück Dorfstraße 60 a – Fa. TH. Witte Land- & Baumaschinen“ und die Begründung erfolgt vom
20.01.2025 bis 21.02.2025
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen zur Einsichtnahme vor:(1) Umweltbericht als Teil der Begründung,
(2) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB,
(3) Landschaftsplan der Gemeinde Hemme.
Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umweltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut in den Umweltberichten durchgeführt. Die Umweltberichte behandelten insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen werden auf Bebauungsplanebene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Minimierung und zum Ausgleich aufgezeigt.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | |
| Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht | - | Zur Prüfung der Verträglichkeit der gewerblichen Nutzung mit der benachbarten Wohnnutzung |
| Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | - | Zur Verpflichtung der Mitteilung eines archäologischen Fundes (§ 15 DSchG) |
| Deich- und Hauptsielverband | - | Zum Hinweis, dass beim Bedarf von planerischen und baulichen Maßnahmen an den Verbandsanlagen, infolge von erhöhten Abflussspenden durch die Bebauung, diese zu Lasten des Antragstellers gehen |
| Kreis Dithmarschen | - | Zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Umfeld des Gewerbebetriebes |
| - | Zum zu niedrig angesetzten Ausgleichsfaktor bzgl. des vorhandenen Dwogmarsch-Bodens, der eine höhere Bedeutung für den Naturhaushalt aufweist | |
| - | Zur fehlenden Kompensation einer erfolgten Flächenversiegelung im Außenbereich | |
| - | Zur Empfehlung einer textlichen Festsetzung für insektenfreundliche Beleuchtung | |
| - | Zur Empfehlung einer textlichen Festsetzung für artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung) | |
| - | Zur Empfehlung der Ausweitung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen auf die Gilde der Gehölzbrüter im Hinblick auf die Erweiterung von Potentialflächen | |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind und dort Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hennstedt, den 18.12.2024
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 1 des Amtes KLG Eider am 10.01.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen