Die Gemeinde Pahlen beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Pahlen für das Teilgebiet 1 südlich der Straße "Krogstelle", westlich des Ortseinganges und nördlich der "Hauptstraße" (L 172) sowie die Teilgebiete 2 und 3 „südlich der Hauptstraße (L 172), nördlich der Straße "Höchster Berg" (K 45) und westlich der Ortslage“
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Gemeinde Pahlen lädt daher alle an der Bauleitplanung Interessierten (hierzu zählen nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder und Jugendliche) zu einer öffentlichen Versammlung am
Mittwoch, den 22. Januar 2025, um 18.30 Uhr,
in die Gaststätte "Pahlazzo", Hauptstr. 27, 25794 Pahlen,
ein.
Im Rahmen dieser Versammlung wird nach Darlegung der Ziele und Zwecke der Planvorstellungen der Gemeinde Pahlen allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Erste Planungsunterlagen können bei dieser Versammlung eingesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich dann das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.
Hennstedt, 18.12.2024
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 1 am 10.01.2025 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider – Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen