Aufgrund der §§ 4, 27 und 28 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBL. 2003, Seite 57) in der zurzeit gültigen Fassung, der §§ 1, 2, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBL. 2005, Seite 27) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 545, ber. GVOBl. 1991, Seite 257) in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Tellingstedt vom 11.12.2025 folgende Satzung erlassen:
§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt. Die Verbrauchsgebühren ab dem 01.01.2026 betragen 5,00 €/m³.
Diese Änderungssatzung tritt ab 01.01.2026 in Kraft.
25782 Tellingstedt, den 11.12.2026
Die 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tellingstedt (Beitrags- und Gebührensatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt, Zimmer 4, Einsicht in die Satzung nehmen.
Hennstedt, den 16.12.2025
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 09.01.2026