Gemeinde Kleve
- Der Bürgermeister -
Lieber Mitbürgerinnen,
Liebe Mitbürger!
Die Straßenreinigungverordnung unserer Gemeinde gibt vor, dass Fahrbahnen, Gehwege und Rinnsteine vor den Grundstücken zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer bei Bedarf - mindestens aber einmal im Monat - zu reinigen sind.
Auch das Beseitigen von Abfällen geringen Umfangs, das Entfernen von Laub und wildwachsenden Kräutern, gehören zur Reinigungspflicht.
Diese Bürgerpflicht sorgt für ein sauberes Ortsbild und schont darüber hinaus das gemeindliche Entwässerungssystem.
Weiche Gartenabfälle wie z.B: Rasenschnitt dürfen auf der dafür vorgesehenen Platte an der „Alten Schule“ sowie auf der Mistplatte /Hof Siegert (Südendörp) entsorgt werden.
Auf dem Buschplatz dürfen nur Busch- und Baumschnitt von Klever Haushalten entsorgt werden - nicht durch beauftragte Gewerbe!
Es ist ausdrücklich untersagt, Gartenabfälle/-schnitt auf Gemeindeflächen zu entsorgen!
(Quellengrund usw.)
Mit freundlichen Grüßen